Beitrag erhöht, Leistung gleich: Das Sonderkündigungsrecht bei Versicherungen

Was die Anpassungsmitteilung mitteilt

Eine Anpassungsmitteilung enthält meist den bisherigen und den künftigen Beitrag, den Zeitpunkt der Änderung sowie eine Erklärung, warum der Versicherer anpasst. Entscheidend ist zunächst nicht die auffällige Zahl, sondern der Vergleich mit dem bisherigen Vertrag. Bleiben Versicherungssumme, Selbstbeteiligung und versicherte Risiken gleich, während nur der Beitrag steigt, kann die Mitteilung auf ein Sonderkündigungsrecht hinweisen. Ob das tatsächlich passt, hängt von der Versicherungsart, dem Vertrag und dem Grund der Anpassung ab.

Die Erhöhung ist Anlass, nicht automatisch die Begründung

Im Kündigungsschreiben muss die versicherte Person normalerweise keine eigene Berechnung des neuen Beitrags liefern und nicht beweisen, dass die Erhöhung unberechtigt ist. Die Beitragserhöhung ist der Anlass für die Erklärung. Als Bezug genügt die klare Benennung der Mitteilung und des darin genannten Wirksamkeitszeitpunkts. Ein Muster-Schreiben sollte deshalb die Vertragsnummer, den bisherigen und den neuen Beitrag sowie den Wirkungszeitpunkt der Erhöhung aufnehmen.

Welche Angaben nicht fehlen sollten

Der Versicherer muss das Schreiben dem richtigen Vertrag zuordnen können. Dazu gehören Name und Anschrift der versicherten Person, die Vertragsnummer, die genaue Versicherungsart und der Hinweis auf die Anpassungsmitteilung. Formulierungen wie „hiermit kündige ich wegen der Beitragserhöhung“ bleiben ungenau, wenn mehrere Verträge beim selben Unternehmen bestehen. Besser ist die sachliche Verbindung: Der Vertrag wird wegen der angekündigten Beitragserhöhung zum maßgeblichen Beendigungszeitpunkt gekündigt. Wer zugleich eine Einzugsermächtigung beenden will, sollte dies eindeutig nur für den betroffenen Vertrag angeben.

Leistung gleich geblieben? Genau hinsehen

„Leistung gleich“ bedeutet nicht bloß, dass die Versicherungssumme unverändert aussieht. Prüfen Sie auch Ausschlüsse, Selbstbeteiligung, Entschädigungsgrenzen, Bausteine und Bedingungen. Manchmal steckt hinter einer Anpassung eine Umstellung des Tarifs oder eine Änderung des Risikos. Auch ein höherer Beitrag nach einer veränderten persönlichen Situation ist nicht ohne Weiteres dasselbe wie eine einseitige Beitragsanpassung bei unverändertem Schutz. Die Mitteilung kann erklären, dass der Schutz erweitert oder der Tarif neu eingeordnet wurde. Diese Details entscheiden mit darüber, welches Kündigungsrecht in Betracht kommt.

Der Zeitpunkt ist wichtiger als das Absendedatum

Bei einer Sonderkündigung läuft eine Frist ab dem Zugang der Anpassungsmitteilung. Maßgeblich ist also grundsätzlich, wann das Schreiben der versicherten Person zugeht, nicht wann die Kündigung abgesendet wird. Die konkrete Frist steht im eigenen Vertrag oder in den Angaben des Versicherers; bei einem förmlichen Bescheid ist zusätzlich die dortige Rechtsbehelfsbelehrung zu beachten. Wer die Mitteilung erst spät liest, sollte nicht aus einer allgemeinen Erinnerung an Versicherungsfristen ableiten, dass noch ausreichend Zeit bleibt.

Vor der Kündigung den Anschlussschutz klären

Die alte Versicherung zu beenden, bevor ein neuer Schutz verbindlich feststeht, kann eine gefährliche Lücke erzeugen. Das gilt besonders bei Haftpflicht-, Gebäude-, Fahrzeug- und Berufsunfähigkeitsversicherungen, aber auch bei Verträgen mit Gesundheitsprüfung oder Wartezeiten. Ein anderer Versicherer kann den Antrag ablehnen, Ausschlüsse verlangen oder einen späteren Beginn anbieten. Bei Pflichtversicherungen kann zusätzlich die Frage entstehen, ob überhaupt ohne Unterbrechung auf den bisherigen Vertrag verzichtet werden darf. Deshalb sollten Bedingungen, Beginn, Leistungsumfang und Annahme des neuen Vertrags geklärt sein, bevor die Kündigung wirksam werden soll.

  • Anpassungsmitteilung vollständig lesen und Wirksamkeitszeitpunkt markieren
  • Beitrag, Versicherungssumme, Selbstbeteiligung und Bedingungen vergleichen
  • Vertragsnummer und genaue Versicherungsart aus dem Vertrag übernehmen
  • Fristbeginn am Zugang der Mitteilung prüfen
  • Neuen Versicherungsschutz vor einer Kündigung verbindlich klären
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